cpjc Betriebskostenabrechnung- BGH urteilt zugunst
Jenny Jackson | April 6, 2010
Hier galt es zu entscheiden, ob der Vermieter seiner Mitteilungspflicht nachgekommen ist, entweder mit dem rechtzeitigen Versand des Schreibens, oder ob er den fristgerechten Eingang der Abrechnung beim Mieter nachweisen musste. Der Vermieter verwies darauf, dass die Abrechnungen nachweislich am 21. Dezember an die Mietparteien per Post versandt wurden.
